Zugewanderte mit einem ausländischen Abschluss als MTRA, müssen einen Antrag für die Anerkennung ihres Abschlusses stellen. Sollte nach Prüfung der Unterlagen eine Nicht-Gleichwertigkeit festgestellt werden, müssen die fehlenden Fachinhalten erworben werden.
Um die Kenntnisstandsfeststellung durchzuführen und Teilnehmende über den Anpassungslehrgang für medizinisch-technische Radiologieassistentinnen/-assistenten (MTRA) zu informieren führte MED-INTERNATIONAL LMU in Kooperation mit dem Staatlichen Beruflichen Schulzentrum für Gesundheitsberufe München eine ganztägige Informationsveranstaltung an.