Arbeitsschutzgesetz
Im Arbeitsschutzgesetz (ASchG) ist festgelegt, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und die arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen bzw. ermöglichen muss.
Im Arbeitsschutzgesetz (ASchG) ist festgelegt, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und die arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen bzw. ermöglichen muss.