Aktuelle Zutrittsregelungen
Alle Personen, die das LMU Klinikum betreten, müssen ab sofort einen Zutrittsschein vorlegen. Den Schein können Sie hier herunterladen:
Zutrittsschein (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Bitte drucken Sie den Schein aus und füllen ihn vor Betreten des Klinikumsgeländes aus. Halten Sie bitte außerdem den entsprechenden Nachweis bereit. Zutrittsscheine müssen für jeden Tag neu ausgestellt werden.
Auf dem Schein ist u.a. angegeben, welche Kriterien der 3G-Regelung erfüllt sind. 3G bedeutet: Geimpft, Genesen oder Getestet. Gültige Nachweise für 3G sind:
- Geimpft: Nachweis der Impfung mit gelbem Impfpass oder elektronischem Nachweis (z.B. CovPassApp). Vorliegen müssen, je nach Impfstoff, zumeist zwei Impfungen. Die zweite oder einzige Impfung muss länger als 14 Tage zurückliegen.
- Genesen: Nachweis einer mindestens 14 Tage und nicht länger als 6 Monate zurückliegenden Infektion. Die Infektion muss mit einem positivem PCR-Test belegt werden, entweder mit einem Ausdruck oder in elektronischer Form. Zulässig sind auch Personen mit dem Nachweis einer Infektion, die mehr als 6 Monate zurück liegt plus einmalige Impfung, letztere nachgewiesen mit gelbem Impfpass oder elektronischem Nachweis (z.B. CovPassApp).
- Getestet: Negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigentest (nicht älter als 24 Stunden).
Weiterhin bitten wir Sie um die Einhaltung der Hygienemaßnahmen: Wo immer möglich mindestens 1,5 Meter Abstand halten, FFP2-Maske tragen und Hände desinfizieren.
Besuche auf unserer Station
Als Besucher*in auf unserer Station müssen Sie geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen aktuellen negativen Test (s.o.) vorlegen können (2G+-Regelung). Andernfalls ist ein Besuch nicht möglich. Pro Patient*in ist zeitgleich nur ein*e Besucher*in erlaubt. Besuche sind am LMU Klinikum derzeit nur von 6.30 Uhr bis 18.30 Uhr möglich. Bitte tragen Sie Ihre Kontaktdaten auf dem Zutrittsschein aus und geben den Schein beim Betreten der Station beim Stationspersonal ab. Im Rahmen der Kontaktnachverfolgung werden diese Scheine 30 Tage auf Station aufbewahrt und danach datenschutzkonform vernichtet.