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Ungeplante Behandlung

Für die ungeplante Behandlung sind Sie im Besitz der Europäischen Krankenversicherungskarte.

 

Bitte beachten Sie, dass Ihre Europäische Krankenversicherungskarte nur für die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen bei unvorhergesehenen medizinischen Ereignissen gedacht ist. Wenn Sie also in Urlaub sind und im Ausland erkranken oder sich verletzen, werden die Behandlungskosten durch die EKVK gedeckt.

 

Sie sollten allerdings wissen, dass die Karte keine Behandlungskosten im Ausland abdeckt, wenn Sie die Reise durchführen, um sich wegen einer Krankheit oder Verletzung, die Sie bereits vor der Abreise hatten, behandeln zu lassen.