Home » Info International » Geplante Behandlung

Geplante Behandlung

Wenn Sie für eine geplante medizinische Behandlung zu uns reisen, müssen Sie

vor Ihrer Abreise eine Genehmigung der Kostenübernahme Ihrer Heimatkrankenkasse einholen.

Sie erhalten hierzu von Ihrer Heimatkrankenkasse den Vordruck S2 (vormals E112).

 

Nur mit diesem Dokument können Sie Ihren Anspruch auf eine geplante medizinische Behandlung in Deutschland nachweisen.

Sie müssen den Vordruck S2 hierzu bei der von Ihnen gewählten aushelfenden deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorlegen und erhalten von dort einen nationalen Anspruchsnachweis.

 

Dieser nationale Anspruchsnachweis  ist von Ihnen am Aufnahmetag in der Klinik vorzulegen. Nur mit diesem Nachweis ist Ihre Behandlung dann zu denselben Pflege- und Zahlungsbedingungen wie für deutsche Staatsangehörige möglich. Die alleinige Vorlage Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte) ist nicht ausreichend.

Können Sie uns keinen nationalen Anspruchsnachweis einer deutschen aushelfenden gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen, kann die Aufnahme nur als Selbstzahlerpatient durchgeführt werden.

Eine nachträgliche Umstellung oder Kostenerstattung durch die deutsche aushelfende Krankenkasse ist leider nicht möglich.

 

Dies gilt sowohl bei einer stationären Krankenhausbehandlung als auch bei einem ambulanten Besuch.

 

Eine Liste von gesetzlichen Krankenkassen, bei denen Sie mit dem Vordruck S2 vorstellig werden können, finden Sie hier:

deutsche Krankenkassen

 

Weitere Informationen zum S2-Schein finden Sie hier

S2: Anspruch auf eine geplante Behandlung im EU-Ausland