15. Kann ich auswählen, zu welcher Klinik ich mit einem Schlaganfall geliefert werde?
Bei einem Schlaganfall handelt es sich um einen absoluten medizinischen Notfall. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass der Patient schnellstmöglich medizinisch versorgt wird. Hierbei muss der Rettungsdienst in Betracht ziehen, ob die angefahrene Klinik alle notwendigen medizinischen Fachrichtungen und Apparaturen hat. Darüber hinaus muss die Klinik Kapazität zur Patientenversorgung haben (z.B. muss es freie Überwachungsbetten in der Klinik geben).
Der Rettungsdienst entscheidet in Anbetracht der Symptome und der vermuteten Diagnose, welche Klinik geeignet und am schnellsten erreicht werden kann. Aus diesem Grund kann nicht durch den Patienten oder seinen Angehörigen entschieden werden, in welcher Klinik die Behandlung erfolgen sollte.
Die Liste der NEVAS Kooperationskliniken, die in Südwestbayern im NEVAS Netzwerk an der Schlaganfallversorgung teilnehmen, finden Sie HIER.