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Reformation und Umbenennung der Berufe MTLA und MTRA

Seit Anfang 2023 ist das neue MT-Berufe-Gesetz (MTBG) in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist es die Ausbildungen in den Berufen der medizinischen Technologie (Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) zeitgemäß, attraktiv sowie zukunftsorientiert auszurichten. Das Gesetz reformiert zum einen die Ausbildungsinhalte und zum anderen die Berufsbezeichnung. Durch die Umbenennung der Ausbildungsberufe ändert sich folglich auch der Name unserer Anpassungslehrgänge.

Die Änderungen der Berufsbezeichnungen wie folgend:

Bisher:

Neu seit 2023:

Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin (MTLA)

Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent (MTLA)

Medizinische Technologin in der Laboratoriumsanalytik (MT-L)

Medizinischer Technologe in der Laboratoriumsanalytik (MT-L)

Medizinisch-technische Radiologieassistentin (MTRA) 

Medizinisch-technischer Radiologieassistent (MTRA) 

Medizinische Technologin in der Radiologie (MT-R)

Medizinischer Technologe in der Radiologie (MT-R)

 
 

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