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125. Todestag des Psychiaters Bernhard von Gudden

Ein fortschrittlicher und auf das Patientenwohl bedachter Psychiater und seine verhängnisvolle Rolle bei der Entmündigung von König Ludwig II.

Bernhard von Gudden

Ein fortschrittlicher und auf das Patientenwohl bedachter Psychiater und seine verhängnisvolle Rolle bei der Entmündigung von König Ludwig II.

In der Behandlung von „Idioten und Cretines“, von „Blödsinnigen von Geburt“ und von „Irren und Geisteskranken“ zeigte sich der Psychiater Bernhard von Gudden ausgesprochen fortschrittlich. Insbesondere sein „no-restraint-Prinzip“, also die Vermeidung von Zwangsmaßnahmen bei Patienten, war im Deutschland des 19. Jahrhunderts revolutionär. Als Lehrstuhlinhaber der Ludwig-Maximilians-Universität und Leiter der Kreisirrenanstalt in München von 1872 bis 1886 setzte er Maßstäbe, die bis heute gelten. Exemplarisch belegen dies Auszüge  aus der Satzung aus dem Jahr 1884:

  1. „Die Krankenpflege ist ein schwerer und verantwortlicher Beruf. Wer sich ihm widmen will, muss ein Herz für die Leiden seiner Mitmenschen haben und alle Vorurteile ablegen, die noch gegen Geisteskranke bestehen.“
  2. Wie die meisten Krankheiten ohne Verschuldung sich einstellen, so kann auch die Geisteskrankheit den besten, ruhigsten und verständigsten Menschen befallen…..“
  3.  „…keinem Geisteskranken ist es zuzurechnen, was er tut oder unterlässt. Selbst wenn er noch so bösartig erscheint und seine Umgebung noch so sehr und vielleicht sogar mit Überlegung und Absicht reizt und quält, so ist es der Zwang der Krankheit, dem er unterliegt…..“
  4. „Nicht große Muskelkräfte sind es, auf die es vorzugsweise bei der Pflege Geisteskranker ankommt. Eines einsichtsvollen, wohlwollenden und erfahrenen Pflegepersonals bedarf die Anstalt. Nur in seltensten Fällen wird es einem solchen nicht gelingen, aufgeregte Kranke durch geschickte Ablenkung zu beruhigen und Gewalttätigkeiten fernzuhalten.“
Schild an der Psychiatrischen Klinik in der Münchner Nussbaumstraße

Selbst gebräuchliche Gewohnheiten wurden innerhalb der Anstalt beibehalten. So gab es den „zur damaligen Zeit durchaus üblichen Ausschank von Bier – am Tage wurden etwa 3 Hektoliter ausgegeben.“

Als in Bayern bei König Ludwig II. seit Beginn der 1880er Jahre Zweifel an dessen psychischer Gesundheit und schließlich an seiner Regierungsfähigkeit aufkamen, wurde von Gudden vom bayerischen Ministerrat im März 1886 mit der Erstattung eines Gutachtens über König Ludwig beauftragt. Dieses zusammen mit drei weiteren Psychiatern erstattete Gutachten war die Grundlage für die Entmündigung und Amtsenthebung König Ludwigs. von Gudden wirkte dann bei der Verbringung des Königs von Neuschwanstein nach Schloss Berg am Starnberger See mit. Dabei wuchs der anfänglich als Gutachter tätige von Gudden in die Rolle des behandelnden Arztes hinein. Der Spaziergang mit König Ludwig am 13. Juni 1886 am Ufer des Starnberger Sees hat von Gudden – offensichtlich getragen von seiner Grundüberzeugung des no-restraint-Prinzips – unternommen. Dabei hat er die bei König Ludwig II. bestehende Suizidalität unterschätzt. Diese Fehleinschätzung wurde für König Ludwig II. und Bernhard von Gudden zum tödlichen Verhängnis.

 

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