Bildrechte
Was muss ich beachten, wenn ich Bilder zu meinem Webauftritt hinzufügen möchte?
Die Verwendung von Bildern macht Internet- und Intranetauftritte interessanter und ansprechender. Nach dem Motto "Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte" ist die gezielte Verwendung von Bildern und Grafiken bei Webauftritten sehr zu empfehlen.
Im Internet dürfen jedoch nur Bilder verwendet werden, bei denen die urheberrechtlich geschützten Bildrechte und die Bildnisrechte oder Rechte am eigenen Bild geklärt sind.
Zu den Bildrechten gehören:
Verwertungsrechte
- Vervielfältigung
- Verbreitung
- Veröffentlichung
Persönlichkeitsrechte
- Anerkennung der Urheberschaft
- Verbot der Entstellung
- Rechte am eigenen Bild
Geregelt sind diese durch das allg. Persönlichkeitsrecht. Diese besondere Ausprägung des Persönlichkeitsrechts findet ihre rechtliche Regelung insbesondere in Paragraph 22 Kunsturhebergesetz (KUG).
Word-Vorlagen
Um rechtlich abgesichert zu sein, empfehlen wir Ihnen unsere Word-Vorlagen im Downloadbereich, die eine Prüfung durch die Stabsstelle Recht erfahren haben und für Sie als Absicherung von großem Wert sein können.