Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

Für die Zulassung zur Ausbildung zur Logopädin / zum Logopäden müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

 

 

 

 

 

Diese sind im einzelnen:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • mindestens mittlerer Schulabschluss (Realschule oder 10. Klasse Gymnasium) oder eine nach dem Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer


Bewerben können sich:

  • Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
  • Staatsangehörige eines der EU-Staaten und sonstige Bewerber aus Drittstaaten, die entweder Deutsch als Muttersprache sprechen oder den Nachweis über gute Deutschkenntnisse erbringen (Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe Instituts oder eine gleichwertige Anerkennung).

 

Über diese gesetztlichen Mindestvoraussetzungen hinaus sollte jede/r Bewerber/in für die Ausübung des Berufs persönlich wie auch gesundheitlich geeignet sein.

Zu dieser Eignung tragen bei:

  • sehr sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • ein normales, möglichst auch musikalisch trainiertes Hörvermögen
  • Musikalität (Rhythmusgefühl, Tontreffsicherheit, Notenkenntnisse)
  • eine gesunde und belastbare Stimme
  • störungsfreie Artikulation
  • psychische Stabilität

 

Mundart und Dialekt behindern die logopädische Tätigkeit prinzipiell nicht, wenn Sie darüber hinaus einwandfrei hochdeutsch sprechen können.

Wichtig ist ein offenes und zugewandtes Wesen sowie die Fähigkeit, auch zu einem kommunikationsbeeinträchtigten Menschen, egal welchen Alters, Zugang zu finden.

Wegen der hohen Bewerberzahl können wir natürlich keinen Ausbildungsplatz garantieren. Ein Praktikum im sozial-pflegerischen und/oder sprachtherapeutischen Bereich wird nicht voraus gesetzt. Trotzdem empfehlen wir Ihnen dringend, mindestens ein vierwöchiges Praktikum in einem Regelkindergarten zu leisten. Ein Nachweis darüber kann am ersten Schultag abgegeben werden.