Bewerbungsunterlagen

Bewerbungsunterlagen

Für Ihre erfolgreiche Bewerbung auf einen Ausbildungsplatz an der Staatlichen Berufsfachschule für Logopädie ist es äußerst wichtig, dass Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig einreichen und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Bei fehlenden oder unvollständig ausgefüllten Unterlagen sowie nicht ausreichend frankierten Briefumschlägen wird die Bewerbung nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden Ihnen dann unbearbeitet zurückgeschickt!

 

Folgende Punkte bzw. Anlagen zu Ihrem Anschreiben sind für eine erfolgreiche Bewerbung unerlässlich:

  • Lückenlos ausgefüllter und mit Lichtbild und Unterschrift versehener Bewerbungsbogen
  • Handgeschriebene Bewerbung
  • Lückenloser, maschinengeschriebener, tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnis über den Schulabschluss
  • Bewerber/innen, die die Fachhochschulreife oder Hochschulreife besitzen oder im Bewerbungsjahr erwerben, müssen zusätzlich das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss (z. B. Zeugnis über die Oberstufenreife oder Realschulabschlusszeugnis) vorlegen. Dabei hat der/die Bewerber/in anzugeben, welches Zeugnis die Grundlage für die Berechnung der Durchschnittsnote bilden soll. Bewerber/innen mit Hauptschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung legen die Zeugnisse darüber vor.
  • Falls die Musiknote im Zeugnis nicht vermerkt ist, muss diese gesondert nachgewiesen werden
  • Alle Zeugniskopien müssen beglaubigt sein.
  • Für Bewerber/innen aus den EU-Staaten und Drittstaaten: Die eingereichten Zeugnisse müssen von der "Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern" (Pündterplatz 5, 80803 München, Tel.: +49 (0)89 383 8490) auf das deutsche Notensystem umgerechnet und anerkannt sein
  • Gegebenenfalls Nachweise über berufliche Ausbildung und Tätigkeit
  • Gegebenenfalls Nachweise über abgeleistete Praktika
  • Für längerfristige musikalische Aktivitäten (Gesangsunterricht, Instrumentalunterricht oder Mitwirkung in einem Chor oder Orchester) muss ebenfalls ein Nachweis erbracht werden
  • Hörprüfung = Tonschwellenaudiogramm
    Ärztliche Atteste oder fachärztliche Bescheinigungen ohne Tonschwellenaudiogramm werden nicht anerkannt und die Bewerbungsunterlagen gelten somit als unvollständig.
  • ein kleiner Umschlag (= C 6), der ausreichend frankiert (Einschreiben mit Rückschein mit 4,40 €) und mit Namen und Adresse des/der Bewerbers/in versehen ist
  • ein großer Umschlag (DIN A 4), der ausreichend frankiert (1,45 €*) und ebenfalls mit Namen und Adresse des/der Bewerbers/in versehen ist

Unseren Bewerbungsbogen können Sie sich am Ende dieser Seite zum Ausfüllen herunterladen.

Der eigentliche Bewerbungsbogen umfasst zwei Seiten. Die dritte Seite soll Ihnen lediglich als Checkliste dienen.

 

Da wir häufig, trotz aller Hinweise, unvollständige Bewerbungsunterlagen erhalten, beachten Sie bitte nochmals die oben genannte Punkte und Hinweise auf der dritten Seite des Anmeldebogens genau!


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