Staatsexamen

S T A A T S E X A M E N   (Frühjahr 2012)

 

(19.03.2012 - 02.04.2012)

 

 

Organisation und Examensordnung

 

 

Abgabe der Meldekarten:

 

Spätestens bis 16.03.2012, 8.00 Uhr im Sekretariat Prof. Dr. Dr. h. c. W. Gernet im 1. Stock.

 

Einteilung in Gruppen:

 

Die Einteilung in Zweiergruppen für die Behandlung und in Vierergruppen für die mündliche Prüfung erfolgt nach einem Vorschlag der Fachschaft bzw. der Examensspre­cher(in).

 

Wenn keine Gruppeneinteilung bis 10.02.2012, 10.00 Uhr im Sekretariat Prof. Dr. Dr. h. c. W. Gernet vorliegt, kann der Einteilungsvorschlag aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden!

 

Die Platzverteilung

 

findet am Freitag, dem 16.03.2012 um 8.00 Uhr im klinischen Labor, 1. Stock, statt. Verspätet eintreffende Kandidaten können nicht am Examen teilnehmen (§ 16 (1) AOZ). Im Anschluss daran können Sie Ihre Instru­mente einräumen.

 

Bitte die Sterilisierkörbchen auf den dafür vorgesehenen Wagen stellen, damit Sie Ihr Instrumenta­rium zu Behandlungsbe­ginn bereits zur Verfügung haben. Bitte beachten Sie, dass der Sterilisiervorgang ca. 2 Stunden dauert!

 

Patientenverteilung

 

Montag, den 19.03.2012 08.00 Uhr Kunststoffarbeiten
  13.00 Uhr Goldarbeiten

 

Alle Examenskandidaten finden sich im Labor ein. Sie werden per Rufanlage in die Vor­untersuchung gebeten!

 

Im Rahmen der Patientenverteilung dürfen nur die anamnestischen Angaben der Patienten gemäß des Be­fundbogens erhoben, Situationsmodelle erstellt und Behandlungstermine vereinbart werden, um die Vorausset­zungen für eine Behandlung im Rahmen des Examens festzulegen.

 

Behandlungsbeginn                          Dienstag, den 20.03.2012, 08.00 Uhr

                                             wichtig:  Am Montag, dem 19.03.2012 und Dienstag, dem
                                                          20.03.2012 werden ggf. zusätzlich Assistentenbe-
                                                          handlungsplätze zur Verfügung gestellt.

                                                          (Die genaue Einteilung wird nach der
                                                          Platzvergabe bekannt gegeben).
                                                          Während der übrigen Behandlungszeiten
                                                          arbeiten jeweils zwei Kandidaten an einem
                                                          Behandlungsstuhl.

                                                          Diese haben die Behandlungszeiten selbst
                                                          abzusprechen - unter genauester Berück-
                                                          sichtigung einer paritätischen Verteilung.
                                                          An dem jeweiligen Behandlungsplatz ist
                                                          hierfür eine Liste auszulegen, aus der die
                                                          Aufteilung der Behandlungszeit für die ge-
                                                          samte Examensperiode eindeutig hervorgeht.

 

Behandlungszeiten

 

Montag mit Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 16.15 Uhr
Freitag 08.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

 

 

Reinigung/Hygiene

 

Montag mit Donnerstag 11.30 - 12.00 Uhr und 16.15 - 16.45 Uhr
Freitag 11.30 - 12.00 Uhr und 15.30 - 15.45 Uhr

 

 

Laborarbeitszeit

 

Montag mit Freitag                          8.00 - 16.40 Uhr

 

Laboraufräumdienst

 

Montag mit Freitag                          16.45 - 17.00 Uhr

 

 

Materialausgabe Labor

 

Montag mit Freitag                          8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

 

 

Buchhaltung

 

Montag mit Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr

 

 

 

Abgabe der fertig gestellten Arbeiten am Patienten

 

Der praktische Teil des Staatsexamens endet am

 

Freitag, dem 30.03.2012, 11.30 Uhr.

 

Bis dahin müssen alle Arbeiten fertig gestellt sein. Nur die Vorstellung des/der Patienten beim Prüfer kann auch noch am Nachmittag (30.03.2012) in der Zeit von 13.00 - 14.30 Uhr erfolgen. Um 14.30 Uhr muss auch die letzte Arbeit abgenommen sein. Auch nicht komplett fertig gestellte Arbeiten müssen bis zu diesem Zeitpunkt dem Prüfer vor­gestellt worden sein. Eine nicht fristgerecht vorgestellte Arbeit wird mit der Note "schlecht" beurteilt.

 

wichtig:                                Nacharbeiten ist grundsätzlich nicht möglich.

 

 

 

Mündliche Prüfungen

 

Die mündlichen Prüfungen finden am Montag, den 02.04.2012 statt.

 

Die genauen Zeiten für die mündliche Prüfung der einzelnen Gruppen werden gesondert bekannt gegeben.

 

Die Befundbögen sind bei Beginn der Prüfung dem Prüfer vorzulegen.

 

 

 

Abgabe der Behandlungsunterlagen und Rückgabe der Meldekarten.

 

Folgende Behandlungsunterlagen sind am Tag der mündlichen Prüfung (02.04.2012) beim Prüfungsbeisitzer abzugeben:

 

1. sämtliche Situationsmodelle
2. sämtliche Modelle mit präparierten Stümpfen (Arbeitsmodelle)
3. Remontagemodelle für die Kunststoffarbeit

 

Die Modelle werden beschriftet (Name, Vorname, Geburtsdatum des Patienten und "Examen Frühjahr 2012") in eine weiße Modellkiste, die ebenso beschriftet wird, einsortiert.

 

Die Rückgabe der Meldekarten erfolgt erst nach dem ordnungsgemäßen Abschluss des Examens, das sämtliche Testate auf dem Deckblatt des Testatheftes ein­schließt. Die Meldekarten werden am

Montag, dem 02.04.2012,

vom Prüfer ausgegeben.

 

 

Hygienevorschriften

 

Die Zeiten und Vorschriften der Säuberung sind unbedingt einzuhal­ten.

Zwischen 11.30 - 12.00 Uhr bzw. 16.15 - 16.45 Uhr (Montag mit Donnerstag)
bzw. 15.30 - 15.45 Uhr (Freitag):

-    die Einheit und die gesamten Oberflächen der Box sind gründlich zu reinigen.

Für die Abgabe des Sterilguts sind die Abgabezeiten einzuhalten (siehe Aushang)

-    Alle Instrumente werden vorgereinigt (Zementreste und Reste von Abformmaterialien müssen entfernt sein) in die dafür vorgesehenen Körbchen gelegt.

-    Hand- und Winkelstücke, Sauger und Luftbläser bitte auf das Sterikörbchen legen.

-    Bohrer, Endonadeln und andere Kleinteile kommen in das dafür vorgesehene Bohrersieb.

-    Jede Box schließt die unsterilen Instrument nach der Behandlung in das jeweilige Fach ein.

-    Dauer des Sterilisiervorgangs ca. 2 Stunden.

-    Am nächsten Tag ist Instrumentenausgabe um 8.00 - 9.30 Uhr und 12.45 - 13.15 Uhr.

 

Die Einhaltung der Hygienevorschriften wird kontrolliert; Zuwider­handlungen führen zum Examensausschluss!

 

Abnahme der Boxen und Laborplätze

 

Boxen-, Laborplatz- und Schlüsselabgabe findet am

Montag, dem 02.04.2012, ab 8.00 Uhr

statt.

Die Box wird nur abgenommen, wenn defekte oder fehlende Geräte und Instrumente vollständig durch die Studenten ersetzt werden. Teilnahme ist Pflicht!

 

Alle Punkte der aktuellen Kursordnung gelten (sinngemäß) auch während des Examens!

 

 

Zusätzliche Besonderheiten im Examen

 

 

-    Es darf nur in den zur Verfügung gestellten Räumen und mit den von der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik zur Verfügung gestellten Geräten gearbeitet werden!

 

-    Arbeitsunterlagen jeglicher Art (Befundbögen, Modelle etc.) dür­fen nicht aus diesen Räumen entfernt werden.

 

-    Alle Arbeiten müssen völlig selbständig und ohne Hilfe Dritter angefertigt werden!

 

-    Im Labor dürfen sich nur die Kandidaten und das Aufsichtspersonal aufhalten; im Behandlungssaal sind zusätzlich Helfer(innen) zulässig, die noch kein prothetisches Staatsexamen absolviert haben.

 

-    Die Arbeiten dürfen nur mit den von der Poliklinik für Zahnärzt­liche Prothetik zur Ver­fügung gestellten Materialien und mit den gelehrten Arbeits­methoden erstellt werden.

 

-    Dokumentationspflicht! Alle Arbeiten, Abformungen (außer Alginatabformungen), Modelle, Schablonen usw. müssen aufbewahrt und abgegeben werden. Dazu gehören z. B. auch Bruchstücke von Modellen (Pressen!)

 

-    Das Testatblatt muss jederzeit einsehbar in der Box aufliegen und muss lückenlos dokumentiert sein. Es wird jeden Tag mit abgege­ben!

 

-    Es werden nur "fertige Zwischenschritte" zum Testat vorgelegt; eventuelle Mängel bei der ersten Vorlage werden festgehalten. Korrekturen durch den Assistenten wirken sich ent­sprechend auf die Beurteilung aus!

 

-    Aus Paritätsgründen darf nur an den zugeteilten Stühlen behandelt werden; ein Tausch unter­einander ist jedoch möglich.

 

-    Befundbögen sind in  der ersten Sitzung vollständig auszufüllen; bitte bedenken Sie, dass Sie diese Bögen mit in die mündliche Prüfung nehmen müssen!

 

-    Jeder Patient ist vor dem Verlassen der Behandlungsräume dem Gruppenassistenten vorzustellen.

 

-    Täglich  zum  Ende  der  Arbeitszeiten bzw. vor dem Verlassen der Räume werden alle Ar­beiten, Unterlagen und Zwischenarbeitsschritte (Abformungen, Schablonen etc.) beim Gruppenassistenten abgegeben und der Fortgang der Arbeiten schriftlich festgehalten.

 

-    Am Morgen Abholen der Arbeiten ebenfalls  n u r  beim Gruppenassistenten!

 

 

Zuwiderhandlungen:

 

Verstöße gegen diese Examensordnung z. B. durch "Fremdarbeiten", arbeiten mit unzulässigen Materialien, entfernen von Examensunterlagen aus den Behand­lungs- und oder Laborräumen etc. haben den sofortigen Examensausschluss mit der Beurteilung " schlecht" zur Folge.

 

 

 

München, 20.02.12

 

 

 

Prof. Dr. D. Edelhoff