Staatsexamen
S T A A T S E X A M E N (Frühjahr 2012)
(19.03.2012 - 02.04.2012)
Organisation und Examensordnung
Abgabe der Meldekarten:
Spätestens bis 16.03.2012, 8.00 Uhr im Sekretariat Prof. Dr. Dr. h. c. W. Gernet im 1. Stock.
Einteilung in Gruppen:
Die Einteilung in Zweiergruppen für die Behandlung und in Vierergruppen für die mündliche Prüfung erfolgt nach einem Vorschlag der Fachschaft bzw. der Examenssprecher(in).
Wenn keine Gruppeneinteilung bis 10.02.2012, 10.00 Uhr im Sekretariat Prof. Dr. Dr. h. c. W. Gernet vorliegt, kann der Einteilungsvorschlag aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden!
Die Platzverteilung
findet am Freitag, dem 16.03.2012 um 8.00 Uhr im klinischen Labor, 1. Stock, statt. Verspätet eintreffende Kandidaten können nicht am Examen teilnehmen (§ 16 (1) AOZ). Im Anschluss daran können Sie Ihre Instrumente einräumen.
Bitte die Sterilisierkörbchen auf den dafür vorgesehenen Wagen stellen, damit Sie Ihr Instrumentarium zu Behandlungsbeginn bereits zur Verfügung haben. Bitte beachten Sie, dass der Sterilisiervorgang ca. 2 Stunden dauert!
Patientenverteilung
| Montag, den 19.03.2012 | 08.00 Uhr | Kunststoffarbeiten |
| 13.00 Uhr | Goldarbeiten |
Alle Examenskandidaten finden sich im Labor ein. Sie werden per Rufanlage in die Voruntersuchung gebeten!
Im Rahmen der Patientenverteilung dürfen nur die anamnestischen Angaben der Patienten gemäß des Befundbogens erhoben, Situationsmodelle erstellt und Behandlungstermine vereinbart werden, um die Voraussetzungen für eine Behandlung im Rahmen des Examens festzulegen.
Behandlungsbeginn Dienstag, den 20.03.2012, 08.00 Uhr
wichtig: Am Montag, dem 19.03.2012 und Dienstag, dem
20.03.2012 werden ggf. zusätzlich Assistentenbe-
handlungsplätze zur Verfügung gestellt.
(Die genaue Einteilung wird nach der
Platzvergabe bekannt gegeben).
Während der übrigen Behandlungszeiten
arbeiten jeweils zwei Kandidaten an einem
Behandlungsstuhl.
Diese haben die Behandlungszeiten selbst
abzusprechen - unter genauester Berück-
sichtigung einer paritätischen Verteilung.
An dem jeweiligen Behandlungsplatz ist
hierfür eine Liste auszulegen, aus der die
Aufteilung der Behandlungszeit für die ge-
samte Examensperiode eindeutig hervorgeht.
Behandlungszeiten
| Montag mit Donnerstag | 08.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 16.15 Uhr |
| Freitag | 08.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr |
Reinigung/Hygiene
| Montag mit Donnerstag | 11.30 - 12.00 Uhr und 16.15 - 16.45 Uhr |
| Freitag | 11.30 - 12.00 Uhr und 15.30 - 15.45 Uhr |
Laborarbeitszeit
Montag mit Freitag 8.00 - 16.40 Uhr
Laboraufräumdienst
Montag mit Freitag 16.45 - 17.00 Uhr
Materialausgabe Labor
Montag mit Freitag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Buchhaltung
| Montag mit Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
| Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Abgabe der fertig gestellten Arbeiten am Patienten
Der praktische Teil des Staatsexamens endet am
Freitag, dem 30.03.2012, 11.30 Uhr.
Bis dahin müssen alle Arbeiten fertig gestellt sein. Nur die Vorstellung des/der Patienten beim Prüfer kann auch noch am Nachmittag (30.03.2012) in der Zeit von 13.00 - 14.30 Uhr erfolgen. Um 14.30 Uhr muss auch die letzte Arbeit abgenommen sein. Auch nicht komplett fertig gestellte Arbeiten müssen bis zu diesem Zeitpunkt dem Prüfer vorgestellt worden sein. Eine nicht fristgerecht vorgestellte Arbeit wird mit der Note "schlecht" beurteilt.
wichtig: Nacharbeiten ist grundsätzlich nicht möglich.
Mündliche Prüfungen
Die mündlichen Prüfungen finden am Montag, den 02.04.2012 statt.
Die genauen Zeiten für die mündliche Prüfung der einzelnen Gruppen werden gesondert bekannt gegeben.
Die Befundbögen sind bei Beginn der Prüfung dem Prüfer vorzulegen.
Abgabe der Behandlungsunterlagen und Rückgabe der Meldekarten.
Folgende Behandlungsunterlagen sind am Tag der mündlichen Prüfung (02.04.2012) beim Prüfungsbeisitzer abzugeben:
1. sämtliche Situationsmodelle
2. sämtliche Modelle mit präparierten Stümpfen (Arbeitsmodelle)
3. Remontagemodelle für die Kunststoffarbeit
Die Modelle werden beschriftet (Name, Vorname, Geburtsdatum des Patienten und "Examen Frühjahr 2012") in eine weiße Modellkiste, die ebenso beschriftet wird, einsortiert.
Die Rückgabe der Meldekarten erfolgt erst nach dem ordnungsgemäßen Abschluss des Examens, das sämtliche Testate auf dem Deckblatt des Testatheftes einschließt. Die Meldekarten werden am
Montag, dem 02.04.2012,
vom Prüfer ausgegeben.
Hygienevorschriften
Die Zeiten und Vorschriften der Säuberung sind unbedingt einzuhalten.
Zwischen 11.30 - 12.00 Uhr bzw. 16.15 - 16.45 Uhr (Montag mit Donnerstag)
bzw. 15.30 - 15.45 Uhr (Freitag):
- die Einheit und die gesamten Oberflächen der Box sind gründlich zu reinigen.
Für die Abgabe des Sterilguts sind die Abgabezeiten einzuhalten (siehe Aushang)
- Alle Instrumente werden vorgereinigt (Zementreste und Reste von Abformmaterialien müssen entfernt sein) in die dafür vorgesehenen Körbchen gelegt.
- Hand- und Winkelstücke, Sauger und Luftbläser bitte auf das Sterikörbchen legen.
- Bohrer, Endonadeln und andere Kleinteile kommen in das dafür vorgesehene Bohrersieb.
- Jede Box schließt die unsterilen Instrument nach der Behandlung in das jeweilige Fach ein.
- Dauer des Sterilisiervorgangs ca. 2 Stunden.
- Am nächsten Tag ist Instrumentenausgabe um 8.00 - 9.30 Uhr und 12.45 - 13.15 Uhr.
Die Einhaltung der Hygienevorschriften wird kontrolliert; Zuwiderhandlungen führen zum Examensausschluss!
Abnahme der Boxen und Laborplätze
Boxen-, Laborplatz- und Schlüsselabgabe findet am
Montag, dem 02.04.2012, ab 8.00 Uhr
statt.
Die Box wird nur abgenommen, wenn defekte oder fehlende Geräte und Instrumente vollständig durch die Studenten ersetzt werden. Teilnahme ist Pflicht!
Alle Punkte der aktuellen Kursordnung gelten (sinngemäß) auch während des Examens!
Zusätzliche Besonderheiten im Examen
- Es darf nur in den zur Verfügung gestellten Räumen und mit den von der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik zur Verfügung gestellten Geräten gearbeitet werden!
- Arbeitsunterlagen jeglicher Art (Befundbögen, Modelle etc.) dürfen nicht aus diesen Räumen entfernt werden.
- Alle Arbeiten müssen völlig selbständig und ohne Hilfe Dritter angefertigt werden!
- Im Labor dürfen sich nur die Kandidaten und das Aufsichtspersonal aufhalten; im Behandlungssaal sind zusätzlich Helfer(innen) zulässig, die noch kein prothetisches Staatsexamen absolviert haben.
- Die Arbeiten dürfen nur mit den von der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik zur Verfügung gestellten Materialien und mit den gelehrten Arbeitsmethoden erstellt werden.
- Dokumentationspflicht! Alle Arbeiten, Abformungen (außer Alginatabformungen), Modelle, Schablonen usw. müssen aufbewahrt und abgegeben werden. Dazu gehören z. B. auch Bruchstücke von Modellen (Pressen!)
- Das Testatblatt muss jederzeit einsehbar in der Box aufliegen und muss lückenlos dokumentiert sein. Es wird jeden Tag mit abgegeben!
- Es werden nur "fertige Zwischenschritte" zum Testat vorgelegt; eventuelle Mängel bei der ersten Vorlage werden festgehalten. Korrekturen durch den Assistenten wirken sich entsprechend auf die Beurteilung aus!
- Aus Paritätsgründen darf nur an den zugeteilten Stühlen behandelt werden; ein Tausch untereinander ist jedoch möglich.
- Befundbögen sind in der ersten Sitzung vollständig auszufüllen; bitte bedenken Sie, dass Sie diese Bögen mit in die mündliche Prüfung nehmen müssen!
- Jeder Patient ist vor dem Verlassen der Behandlungsräume dem Gruppenassistenten vorzustellen.
- Täglich zum Ende der Arbeitszeiten bzw. vor dem Verlassen der Räume werden alle Arbeiten, Unterlagen und Zwischenarbeitsschritte (Abformungen, Schablonen etc.) beim Gruppenassistenten abgegeben und der Fortgang der Arbeiten schriftlich festgehalten.
- Am Morgen Abholen der Arbeiten ebenfalls n u r beim Gruppenassistenten!
Zuwiderhandlungen:
Verstöße gegen diese Examensordnung z. B. durch "Fremdarbeiten", arbeiten mit unzulässigen Materialien, entfernen von Examensunterlagen aus den Behandlungs- und oder Laborräumen etc. haben den sofortigen Examensausschluss mit der Beurteilung " schlecht" zur Folge.
München, 20.02.12
Prof. Dr. D. Edelhoff