Verordnung arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) ist die Zusammenfassung der staatlichen Arbeitsschutzverordnungen und der Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die ArbmedVV regelt ein dreistufiges System der arbeitsmedizinischen Vorsorge:
- Pflichtvorsorge: muss vom Arbeitgeber bei bestimmten, besonders gefährlichen Tätigkeiten veranlasst werden
- Angebotsvorsorge: muss vom Arbeitgeber bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten veranlasst werden
- Wunschvorsorge: kann der Arbeitnehmer bei allen weiteren Tätigkeiten auf eigenen Wunsch beanspruchen
Die Anlässe für Pflicht- oder Angebotsvorsorge sind im Anhang der ArbmedVV geregelt.