Arbeitsmedizinischer Dienst
Wir verfügen über ein großes Dienstleistungssprektrum, um nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen und Ermächtigungen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau differenzierte Untersuchungen und gutachterliche Tätigkeiten durchführen zu können.
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Das Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der LMU betreiben seit Jahren einen überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienst. Juristische Grundlage unseres Handelns ist §3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12.12.1973 („Arbeitssicherheitsgesetz“). Weitere formale Grundlage unseres betriebsärztlichen Handelns ist das Arbeitsschutzgesetz vom 7.8.1996.
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Das Institut und Poliklinik für Abeits-, Sozial- und Umweltmedizin betreiben einen überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienst, welcher als erste in München nach den Kriterien der Gesellschaft zur Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Betreuung mbH zertifizierte ist.
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Für Firmen und arbeitsmedizinisch tätige Kollegen bieten wir einen Beratungsservice an.
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